COVID Info

Hier können wir §16 Abs. 3 Z.2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung vom 05.02.2021 anwenden: Die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske oder eines MNS gilt nicht für gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen sowie deren Kommunikationspartner während der Kommunikation.

Die Betreuung hörgeschädigter Spieler erfordert das Erkennen von Gesichtszügen und aus diesem ist es erlaubt für die Beratung kurzfristig die FFP2 Maske abzunehmen. Es ist aber hierbei sicherzustellen , dass der Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten wird.

Es gelten hier die allgemeinen Vorgaben: Nach spätestens drei Stunden Maskentragen muss das Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten ermöglicht werden.

Eine Regeneration ohne Maske ist in der Halle nicht möglich, da sofort nach Beendigung des Spieles die FFP2 Maske wieder verwendet werden muss.