Generalversammlung
Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002
Sitz mit Stimme
- 9 Landestischtennisverbände (mindestens à 4 Stimmen*)
- Ehrenpräsidenten des ÖTTV (à 1 Stimme)
- Vertreter des Bundesliga-Ausschusses (4 Stimmen**)
* Weitere Stimmen für ein ordentliches Mitglied ergeben sich aus der Anzahl der aktiv gemeldeten Spieler auf Grund der Mannschaftsmeisterschaftsmeldungen.
Über 1000 bis 2000 gemeldete aktive Spieler pro LTTV ergeben eine weitere Stimme, über 2000 gemeldete aktive Spieler eine weitere Stimme.
Die jeweilige Stimmenanzahl eines jeden LTTV ist vom Vorstand umgehend nach Einlangen der jeweiligen Standesmeldungen der LTTV, spätestens jedoch bis Mitte Oktober eines jeden Jahres, schriftlich den Mitgliedern bekannt zu geben.
Bei Unstimmigkeiten oder Unklarheiten entscheidet die Präsidentenkonferenz endgültig.
** Dem Vertreter des Bundesliga-Ausschusses stehen in Angelegenheiten, die die Bundesliga betreffen, vier Stimmen zu. In allen anderen Angelegenheiten hat er kein Stimmrecht.
Sitz ohne Stimme
- Vorstandsmitglieder
- RechnungsprüferInnen
- Ehrenmitglieder
- Vorsitzende der Ausschüsse